Die Verleihungen der Stadtrechte von 1332 und 1355
Kaiser Ludwig der Bayer (1282/1286 - 1347) verlieh am 23. August 1332 zu Nürnberg auf Bitten des Erzbischofs Balduin von Trier, des Provisors des Mainzer Stuhles, und zum Nutzen der Mainzer Kirche dem Ort Algesheim bei Ingelheim, der zum Erzstift gehörte, die Freiheit von Frankfurt, das Recht der Ummauerung und einen Wochenmarkt.
Urkunde zur Verleihung der Stadtrechte für Algesheim durch Kaiser Ludwig IV. an Erzbischof Balduin von Trier am 23. August 1332 zu Nürnberg
Ludwig, von Gottes Gnaden Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, entbietet allen und jedem einzelnen Getreuen des Heiligen Römischen Reiches, welche die vorliegende Urkunde einsehen, seine Gnade und alles Gute. Es pflegt die Kaiserliche Hoheit den Wünschen ihrer Fürsten immer bereitwillig entgegen zu kommen und für ihre Untertanen aufgrund ihrer Fürsprache mit Vergünstigungen und gnädig gewährten Wohltaten zu sorgen.
Also zeichnen wir auf Drängen des ehrwürdigen Balduin, des Erzbischofs von Trier, Verweser des heiligen Stuhls von Mainz, unseres geliebten Fürsten und Sekretärs, doch auch zum Nutzen der Mainzer Kirche den Ort Algensheim, nahe Ingelnheim gelegen, der dem besagten Mainzer Stuhl gehört, kraft unserer kaiserlichen Autorität durch den Inhalt der gegenwärtigen Urkunde mit der Wohltat einer Freistellung aus, dergestalt dass dieser Ort mit Mauern, Gräben und anderem Schanzwerk umgeben und befestigt werden darf. Der Ort und seine Bewohner sollen mit den Freiheiten und Freiheitsrechten nach dem Beispiel unserer Stadt Frankfurt, auch mit der Durchführung eines Wochenmarktes in immerwährender Freiheit versehen sein und in jeder Hinsicht so gelten, ausgenommen das eine, dass dem Reich gehörige Leute zu der besagten Ortschaft oder Stadt unter dem Vorwand dieser unserer gegenwärtigen Freiheitsgewährung auf keinerlei Art und Weise aufgenommen werden dürfen.
Keinem Menschen sei es folglich erlaubt, diese unsere Gewährung und Freistellung zu brechen oder ihr in tollkühnem Versuch zuwider zu handeln. Wenn jemand aber das zu versuchen sich anmaßen sollte, so wisse er, dass er auf unsere und unseres Kaisertums heftige Missbilligung treffen wird.
Zum Zeugnis dessen haben wir befohlen, die gegenwärtige Urkunde niederzuschreiben und mit unserem Majestätssiegel zu bekräftigen.
Gegeben zu Nürnberg am 10. Tag vor den Kalenden des September im Jahre des Herrn eintausend dreihundert zweiunddreißig, im achtzehnten Jahr unseres Königtums, unserer Kaiserwürde aber im fünften Jahr.
Anmerkungen
Am gleichen Tag, am 23. August 1332, ließ Balduin sich die gleichen Rechte für Eltville verleihen, das er zu einem festen Stützpunkt für das Erzstift ausbaute. Balduin war 1328 zum Erzbischof von Mainz gewählt worden und hat dieses Erzstift fest gegen den 1328 vom Papst ernannten Heinrich von Virneburg behauptet, dem er es 1337 einräumte, als auch dieser dich Ludwig dem Bayern anschloß.
Ein Dorf zur Stadt zu machen und ihm derartige Rechte zugaben, war in jener Zeit nichts Außergewöhnliches. Balduin von Luxemburg (1307-1354), der in der Reichspolitik jahrzehntelang maßgebenden Einfluß besaß, hat in seinem Trierer Erzstift den Ausbau des Territoriums und der Verwaltungsorganisation vollendet.
Dabei bediente er sich vor allem auch des Städtewesens. Seit 1332 ließ er sich mehrfach kaiserliche Sammelprivilegien erteilen, die nicht nur Städte wie Koblenz und die größeren Amtssitze, sondern unterschiedslos sämtliche Amtsburgen des Erzstifts mit dem recht der Stadt Frankfurt freiten. Viele von diesem Orten hatten damals kaum Ansätze zu stärkerer Ansiedlung und sind trotz dem Privileg mit wenigen Ausnahmen keine wirklichen Städte geworden. Der Erzbischof ließ so seine Festen grundsätzlich zu Städten erklären. Sie wurden militärische Stützpunkte und Mittel- und Kraftpunkte der Verwaltungseinheiten des Territoriums, der Ämter. (Gensicke, 600 Jahre Stadt Gau-Algesheim, 1955, S. 35)
Am 11. Februar 1355 gestattete Kaiser Karl IV. dem Mainzer Erzbischof Gerlach von Nassau und dem Erzstift Mainz die Dörfer Algesheim und Höchst mit Mauern, Gräben und durch andere Befestigungen zu schützen und sie zu Städten zu erheben. Zugleich erteilte der Kaiser diesen Orten dieselbe Freiheit wie der befestigten Stadt Frankfurt. Diese in Pisa auf der Fahrt zur Kaiserkrönung in Rom ausgestellte Urkunde des Kaisers bestätigte den Erzbischof für Algesheim die schon früher verliehenen Stadtrechte.
Urkunde zur Verleihung der Stadtrechte für Algesheim durch Kaiser Karl IV. an Erzbischof Gerlach von Nassau am 11. Februar 1355 zu Pisa
Karl, von Gottes Gnaden Römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, König von Böhmen.
Zur ewigen Erinnerung!
Die Größe königlicher Würde und die glorreiche Erhabenheit des Inhabers des Thrones der kaiserlichen Majestät, die durch die Stärke und den glücklichen Fortschritt der Untergebenen und Völker am meisten verherrlicht wird, hat diese Norm zum Gesetz sich erwählt und jene Pfade der Herrschertugenden entschlossen begangen. indem sie die Gnaden der Freigebigkeit, die im glorreichen Fürsten die Zeichen der Herrschertugend widerspiegeln, mit lauterem, wohlwollendem Gefühl auf die Untertanen zugelenkt und sich voller Eifer bemüht, ihre Vorteile zu fördern. Das Vorhaben der königlichen Erlauchtheit irrt nicht darin, wenn es bei der Austeilung von Benefizien und Gnaden diejenigen den anderen vorzieht, welche die königliche Erhabenheit aus der festen Standhaftigkeit unerschütterlicher Treue zur Förderung der Ehren, Nutzbarkeiten und Vorteile des Heiligen Reiches willfährig und bereitwillig findet.
Die von Seiten des verehrungswürdigsten Gerlach, Erzbischof von Mainz, des Heiligen Reiches Erzkanzler in Deutschland, Fürsten und Unseres geliebtesten Blutsverwandten Unserer Hoheit flehentlich vorgebrachten Bitte enthielt, daß Wir Uns würdigen möchten, ihm und seiner vorgenannten Kirche gnädig zuzustimmen, daß sie die Dörfer Algesheim und Höchst in der Mainzer Diözese mit Mauern, Gräben und anderem, wie es ihnen gutdünkt, rüsten, befestigen und ummauern können und dürfen, und (daß Wir) die vorgenannten Dörfer von neuem zur Stadt erheben und den Dörfern alle Privilegien, Rechte, Freiheiten, Exemptionen und Vergünstigungen aus angeborener Milde übertragen, wie sie der Stadt Frankfurt von Uns und den römischen Königen, Unseren Vorfahren, kraft römisch-königlicher Machtbefugnis bestätigt sind, und dieselben Dörfer mit den genannten Privilegien, Freiheiten, Exemptionen und Gnaden auszeichnen und gnädig schmücken.
Im Hinblick auf die feste Beharrlichkeit der Treue und die nützlichen Beweise aufrichtiger Zuverlässigkeit, die der genannte, Unser Blutsverwandter, der Erzbischof und seine Vorfahren, die Mainzer Erzbischöfe, Uns und den römischen Kaisern und Königen, Unseren Vorfahren, auf entsprechende Weise und mit pflichttreuem Sinn, wie die Erfahrung lehrt, erwiesen haben und die derselbe Unser Blutsverwandter, als des Heiligen Reiches Kurfürst Uns und dem Reich in Zukunft um so bereitwilliger zeigen kann und muß, je größere Wohltaten er für sich und seine vorgenannte Kirche aus besonderer Gnade von Unserer Hoheit empfangen zu haben erkennt, glauben wir mit königlicher Autorität aus angeborener milder Güte kraft dieser Urkunde die Erlaubnis geben zu sollen, daß er die vorgenannten Dörfer, die wir durch die Autorität des Römischen Reiches zu Städten gemacht haben, zu Städten erheben und dieselben Dörfer mit Mauern und Gräben umgeben und mit allem, wie es notwendig scheint, rüsten, befestigen und bebauen kann und darf, frei ohne jeden Einspruch. Wir wollen, daß die vorgenannten Städte die Privilegien, alle und jedwede Jurisdiktionen, Rechte, Freiheiten, Exemptionen, Immunitäten, Ehren, Nutzbarkeiten und Gnaden besitzen, gebrauchen, genießen und sich daran erfreuen dürfen, wie sie die Stadt Frankfurt nützt und sich ihrer erfreut, unter Ausschluß jedes denkbaren Widerspruchs, unter Wahrung Unserer und des Heiligen Reiches Rechte, auch der des genannten Gerlach, Erzbischof von Mainz, seiner Nachfolger und der Mainzer Kirche und jedweder anderer.
Durch die vorgenannten Bestimmungen soll Uns und dem Heiligen Reich und jeder der Städte des Reiches keinerlei Präjudiz erwachsen. Keinem Menschen ist es erlaubt, dieses Privileg Unserer Majestät zu entkräften oder ihm auch nur unbedacht entgegenzuwirken. Wenn aber jemand dieses Privileg anzugreifen wagen sollte, soll er wissen, daß er sich den königlichen Unwillen zuzieht und eine Strafe von 100 Mark reinen Goldes, von der Wir die Hälfte für die königliche Schatzkammer, das übrige für den Nutzen des jeweiligen Mainzer Erzbischofs bestimmen.
Zur Bestätigung dieser Urkunde wurde das Siegel Unserer Majestät angehängt.
Gegeben zu Pisa im Jahre des Herrn MCCCLV, in der 8. Indiktion, am 3. vor den Iden des Februar, im 9. Jahr Unseres Königtums.
Übersetzung: Marga Dörr, Historisches Lesebuch, S. 24f.
Anmerkungen
Gerlach war im Kampf Ludwigs von Bayern mit der kurie anstelle des abgesetzten Heinrich von Virneburg zum Erzbischof ernannt worden. Mit seiner Hilfe wurde 1346 Karl IV. als Gegenkönig gewählt. Dafür konnte der Kaiser nach dem Tod des Heinrich von Virneburg († 21. Dezember 1353 zu Eltville) eine Versöhnung mit dem Pfleger und Vormund des Erzstifts, Kuno von Falkenstein, am 3. Januar 1354 zu Mainz vermitteln, durch die Gerlach in den Besitz des Erzstifts gelangen konnte. Denn Heinrich von Virneburg hatte sich bis zu seinem Tod in Eltville und in den rheinischen Teilen des Erzstifts fest behauptet. Auch Algesheim war mit den Orten des Rheingaues und Bingen in einem Bündnis mit Erzbischof Heinrich und dem Dompropst und Vormünder Kuno von Falkenstein, die 1350 Schultheiß, Schöffen und dem gemeinen Volk dieser Orte versprachen, bei einer etwaigen Versöhnung mit ihren Widersachern die Gemeinden in die Sühne aufzunehmen und für ihre Sicherheit zu sorgen. In jenem Sühnevertrag von 1354 blieb Kuno von Falkenstein, der spätere Erzbischof von Trier, im Pfandbesitz des Landesteils von Bingen bis Heimbach und von Ehrenfels bis Lorchhausen, den Erzbischof Gerlach erst 1358 zurückgewinnen konnte. So hat Erzbischof Gerlach die Erneuerung der Stadtrechte für Algesheim bei Karl IV. wohl betrieben, um den in der damaligen Lage vorübergehend wichtigen Grenzort Algesheim stärker befestigen zu können. (Gensicke, S. 34)